AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Serguei Roussanov, Trauredner, freier Redner und freier Künstler.
Serguei Roussanov (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) begleitet Brautpaare (im folgenden „Auftraggeber“ genannt) oder andere Personen bei deren Feiern (z. B. Hochzeiten, Namensgebungsfeiern für Kinder, Trauerfeiern Geburtstage und andere feierliche Veranstaltungen). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner.
Bei allen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich und verbindlich regeln.
- 1. Geltungsbereich
- Der Auftragnehmer bietet als Autor und Redner verfasste Reden im Rahmen von Hochzeiten, Familienfeiern, Trauerfeiern etc. sowie Moderationen und künstlerische Einlagen an. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen, Verträge
b. diese allgemeine Geschäftsbedingung
c. die gesetzlichen Regelungen.
- 2. Änderung der AGB
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widersprechen die Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Textform, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widersprechen die Auftraggeber in schriftlicher Textform den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- 3. Buchung, Terminreservierung, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Nach der Kontaktaufnahme bzw. Anfrage durch die Auftraggeber erfolgt ein unverbindliches Gespräch zum Kennenlernen, dass etwa eine halbe (½), maximal eine (1) Stunde umfasst und am Telefon oder per Videochat (z.B. Skype, Zoom oder MS Teams) stattfinden kann. Danach entscheiden die Auftraggeber, ob sie die Dienstleistungen des Auftragnehmers buchen wollen. Nach gegenseitigem Einverständnis senden die Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung per E-Mail an den Auftragnehmer.
- In der Folge wird eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung oder anderen feierlichen Veranstaltung festgehalten sind. Diese Vereinbarung wird von den Auftraggebern ausgefüllt, unterzeichnet und innerhalb einer (1) Woche per Post oder als abgelichtete bzw. eingescannte E-Mail-Anlage an den Auftragnehmer gesandt. Nach Erhalt wird die Vereinbarung vom Auftragnehmer gegengezeichnet und den Auftraggebern wird eine Ausfertigung zurückgesandt oder während des persönlichen Erstgespräches ausgehändigt.
- Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an die Auftraggeber, bzw. abhängend von der Art der Veranstaltung und dementsprechenden Wunsch und Vorstellungen der Auftraggeber.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz vom Auftragnehmer, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
- 4. Honorar, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Erteilen die Auftraggeber den Auftrag schriftlich an den Auftragnehmer und unterzeichnet der Auftragnehmer die Vereinbarung bzw. den Vertrag, beginnt der Honoraranspruch. Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
- Die Abrechnung erfolgt sofort nach Angebotsunterzeichnung der Auftraggeber gemäß der vertraglichen Vereinbarung lt. unterzeichnetem Angebot.
- Der Honoraranspruch setzt sich zusammen aus
- dem Preis der vereinbarten Dienstleistungen (Honorar) exkl. optionaler Buchungen,
- einer Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,30 Euro/km für das Traugespräch und die freie Trauung / Hochzeit sowie für weitere notwendige Fahrten, Parkgebühren,
- Übernachtungskosten (Halbpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der unmittelbaren Nähe des Trauortes),
- Kosten für Fahrten mit Zug, Taxi, Flugzeug etc. sind von den Auftragnehmern zu übernehmen
Je nach vermehrtem Zeitaufwand kann ein höheres Honorar anfallen.
Veranstaltungsbedingt anfallende Gebühren oder Kosten (z.B. GEMA) sind vom Auftraggeber unmittelbar zu entrichten.
- 50% des vereinbarten Honorars und ggfls. optionale Buchungen (Anzahlung) sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung und mit Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die restlichen 50% des Honorars und ggfls. optionale Buchungen zuzüglich angefallener Fahrtkosten/Spesen/Auslagen (Schlusszahlung) sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung (diese erfolgt unmittelbar nach dem Termin der freien Trauung bzw. Hochzeit) auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
- Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung (Zahlungsverzug) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Terminreservierung verfällt. Durch die Auftraggeber bis dahin geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
- Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet hat. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ je Mahnung fällig.
- Der Anspruch auf Vergütung des Honorars, sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, der Auftragnehmer hat die Gründe für den Ausfall der Hochzeit nicht zu verantworten.
- 5. Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen durch den Auftragnehmer und der vollständigen Begleichung aller Rechnungen durch die Auftraggeber.
- 6.Leistungsänderungen
- Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Traugesprächs, Trau-/Veranstaltungsort, Trau-/Veranstaltungsdatum ist der Auftragnehmer berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
- Bei einer Verschiebung des Trau-/Veranstaltungstermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden. Sollte der Auftragnehmer den gewünschten neuen Termin des Kunden wahrnehmen können, gilt der vereinbarte Preis plus 5 % Preisaufschlag als Sonderkondition vereinbart.
- Bei einer Verschiebung des Trau-/Veranstaltungstermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das übernächste oder darauffolgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden.
- Bei einer Verschiebung des Veranstaltungstermins ab 9 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn hat der Auftragnehmer das Recht, die Stornoregelung nach § 7 zur Anwendung zu bringen.
- Bei einer Verschiebung des Trau-/Veranstaltungstermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin innerhalb eines Kalenderjahres durch die Auftraggeber entstehen keine Mehrkosten für die Auftraggeber. Kann kein neuer Termin gefunden werden, gelten die Stornoreglungen nach § 7.
- 7. Stornoregelung
- Wenn die Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten können oder von dem Vertrag zurücktreten, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
wird eine vereinbarte Leistung bis 10 Wochen vor dem Trautermin storniert, behält der Auftragnehmer einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 80 % der Rechnungssumme. Es entstehen keine weiteren Kosten.
b. wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem Termin storniert, behält der Auftragnehmer den kompletten Anspruch der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.
- Wenn die Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten können oder von dem Vertrag zurücktreten, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
- 8.Leistungen und Pflichten der Auftraggeber
- Die Auftraggeber werden aktiv am Prozess der Vorbereitung der Trauzeremonie mitwirken.
- Das persönliche Erstgespräch findet etwa sechs (6) bis drei (3) Monate vor dem Termin der freien Trauung/Hochzeit/andren Veranstaltungsart an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort (z.B. bei den Auftraggebern zu Hause, in einem Café) statt. Während dieses ausführlichen Gesprächs mit einer Dauer von ca. einer (1) bis zwei (2) Stunden, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche der Auftraggeber besprochen und erläutert.
- Die Auftraggeber erklären sich zur digitalen Aufzeichnung des persönlichen Erstgesprächs und ggfls. weiteren Gesprächen, sowie zur Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen bereit.
- Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle notwendigen technischen Voraussetzungen (Stromanschluss, geeignete Beschallungsanlage mit Mikrofonen) für das Halten der Traurede oder anderen künstlerischen Darbietungen am Veranstaltungstag und Veranstaltungsort vorhanden bzw. erfüllt sind. Für die fachgerechte Bedienung der bereitgestellten Beschallungsanlage sind von den Auftraggebern zu bestimmende Personen (Helfer etc.) zuständig. Etwaige Ton- und oder Funktionsprobleme können nicht beim Auftragnehmer gerügt werden.
- anfallende GEMA-Gebühren, Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK) sowie Energiekosten (z.B. für den Betrieb der ggfls. hinzugebuchten Beschallungsanlage) werden von den Auftraggebern übernommen.
- 9. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
- Der Inhalt der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag bzw. der geschlossenen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer setzt die persönlichen Wünsche der Auftraggeber, die im Vorfeld kommuniziert und dokumentiert wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um, sofern die Durchführbarkeit gegeben ist. Für die Durchführung der freien Trauung sowie Erstellung der Traurede gilt jedoch grundsätzlich die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Ausführung, Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge. Abweichungen vom schriftlichen Redemanuskript sind möglich.
- Die freie Trauung/die anderen künstlerische Darbietungen werden zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
- Es werden ausschließlich Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Alle Leistungen, die nicht in der schriftlichen Vereinbarung bzw. im Vertrag aufgeführt werden, sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
- Für Beiträge anderer Personen während der Trau- bzw. Hochzeitszeremonie (z.B. durch Angehörige oder Freunde des Brautpaares) übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung und keine Haftung.
- 10. Dauer des Engagements
- Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, welche in der Regel etwa 60 bis 90 Minuten dauert. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, 15 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 120 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.
- 11.Voraussetzungen für die Durchführung der freien Trauung/Hochzeit/anderen Festlichkeiten
- Der Auftragnehmer ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z.B. Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung, andere störende Witterungseinflüsse usw.) zu schützen, da er sonst eine ordnungsgemäße Abwicklung der Zeremonie nicht gewährleisten kann.
- Die Auftraggeber gewährleisten, dass dem Auftragnehmer zum Termin der Freien Trauung in unmittelbarer Nähe der Location bzw. am Ort der Freien Trauung eine PKW-Parkmöglichkeit zur Verfügung steht, sofern es vom Auftragnehmer gewünscht ist.
- Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern und er hat das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden bzw. abzubrechen. Bereits getätigte Zahlungen der Auftraggeber werden in diesem Fall nicht zurückerstattet und den Auftraggebern stehen keine Schadensersatzansprüche zu.
- Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haften die Auftraggeber.
- 12.Rücktritts- und Kündigungsrecht der Auftraggeber
- Ein Rücktritt/Widerruf der Auftraggeber innerhalb der ersten vierzehn (14) Tage nach Vertragsunterzeichnung ist ohne Angabe von Gründen möglich (Absendetag ausreichend).
- Der Rücktritt muss in schriftlicher Form, ausschließlich per Post oder E-Mail, erfolgen.
- Hat das persönliche Erstgespräch zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer bereits in den ersten vierzehn (14) Tagen stattgefunden (z.B. bei einer sehr kurzfristigen Buchung), so wird die bereits erbrachte Leistung sowie die Fahrtkosten (bei PKW-Fahrten 0,30 Euro pro Kilometer, andernfalls die Kosten für die An- und Abreise mit dem entsprechenden Verkehrsmittel) durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Dabei wird ein Stundenverrechnungssatz von 75,00€ vereinbart.
- Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer den Auftraggebern folgende Ausfallkosten berechnen:
- Bei einem Rücktritt nach vierzehn (14) Tagen, aber noch vor dem persönlichen Erstgespräch, sind 25 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars ggfls. zuzüglich Reisekosten, die nicht stornierbar sind und Auslagen zu zahlen.
- Bei einem Rücktritt nach vierzehn (14) Tagen, nachdem das persönliche Erstgespräch bereits stattgefunden hat, sind 50 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars ggfls. zuzüglich Reisekosten, die nicht stornierbar sind und Auslagen zu zahlen.
- Bei einem Rücktritt ab zwölf (12) Wochen vor dem vereinbarten Termin der freien Trauung/der Hochzeit/anderen Veranstaltung sind 75 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars ggfls. zuzüglich Reisekosten, die nicht stornierbar sind und Auslagen zu zahlen
- Bei einem Rücktritt ab vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin der freien Trauung/der Hochzeit/anderen Veranstaltung ist das gesamte vereinbarte Honorar (100 Prozent) ggfls. zuzüglich Reisekosten, die nicht stornierbar sind und Auslagen zu zahlen.
- Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.
- 13.Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftragnehmers
- Ein Rücktritt/Widerruf des Auftragnehmers innerhalb der ersten vierzehn (14) Tage nach Vertragsunterzeichnung ist ohne Angabe von Gründen möglich (Absendetag ausreichend). Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen (per Post oder E-Mail).
- Bei nicht erfolgter bzw. nicht fristgerechter Zahlung (Anzahlung und/oder Schlusszahlung) und/oder unmöglicher Zusammenarbeit, kann der Auftragnehmer den Vertrag/die Vereinbarung mit den Auftraggebern einseitig kündigen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen der Auftraggeber werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.
- 14.Nichterbringung der Leistung
- Kann die freie Trauung bzw. Hochzeit/andere Art der Feierlichkeiten durch einen unvorhergesehenen, plötzlich eintretenden Umstand (schwere Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, höhere Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen) nicht durch den Auftragnehmer persönlich durchgeführt werden, hat dieser den Umstand dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer wird versuchen, einen geeigneten Ersatzredner/-künstler zu organisieren, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Falls der Auftragnehmer einen Ersatzredner bzw. eine Ersatzrednerin stellen kann und diesem/dieser eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit. Der Auftragnehmer wird seinerseits eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners vornehmen. Der vertretende Ersatzredner bzw. die Ersatzrednerin wird durch den Auftragnehmer über den geplanten Ablauf der Hochzeit informiert und ihm oder ihr werden alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Mit der Unterschrift des Vertrages stimmen die Auftraggeber, sollte dieser Fall eintreten, vorsorglich einer solchen Daten- und Informationsweitergabe zu.
- Die Auftraggeber sind jedoch nicht verpflichtet, eine(n) vom Auftragnehmer vorgeschlagene(n) Ersatzredner(in) zu akzeptieren. In den vorgenannten Fällen stehen den Auftraggebern keine Schadensersatzansprüche zu.
- Kann der Auftragnehmer keine(n) Ersatzredner(in) stellen bzw. wird ein(e) solche(r) von den Auftraggebern nicht akzeptiert, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die bereits gezahlten Honorare werden umgehend zurückerstattet. Wird der Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 4 Wochen vor dem Hochzeitstag bekannt und nur das fertiggestellte Redemanuskript gewünscht, um es beispielsweise durch eine(n) selbst organisierte(n) Redner(in) vortragen zu lassen, werden hierfür 70 Prozent des vertraglich vereinbarten Honorars zzgl. aller bis dahin tatsächlich angefallenen Fahrtkosten und Spesen berechnet.
- 15.Verspätung des Auftragnehmers
- Für eine unvorhersehbare Verspätung des Auftragnehmers am Tag der freien Trauung bzw. Hochzeitstag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Stau, Starkregen, Hagel, Schneefall, Unfall, Autobahn- oder Straßensperrung usw.) kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
- 16.Mängel
- Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
- 17.Haftung des Auftragnehmers
- Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.
- Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die lediglich über den Auftragnehmer vermittelt wurden, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer grundsätzlich ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle eklatante Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Weiterhin ist die Haftung des Auftragnehmers für Fremdbeiträge während der freien Trauung ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer ist außerdem nicht haftbar zu machen, für eine nichtschuldhafte Verspätung zur freien Trauung/andrer Feier durch höhere Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise schlechte Witterungsverhältnisse (z.B. Schnee, Starkregen, Hagel etc.) oder verkehrsbedingte Verzögerungen (z.B. Autopanne, Verkehrsstau, Unfallbedingte Sperrungen etc.).
- Für indirekte oder Folgeschäden wird vom Auftragnehmer bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden keine Haftung übernommen.
- 18. Haftung der Auftraggeber
- Sollten bei der Hochzeit Ausrüstungsgegenstände des Auftragnehmers (z.B. Beschallungsanlage) geliehen bzw. genutzt werden, so sind diese mit der gebotenen und erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter (z.B. Hochzeitsgäste, Mitarbeiter der Veranstaltungsörtlichkeit etc.) schuldhaft Schäden an Ausrüstungsgegenständen verursacht, ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig und die Schäden sind dem Auftragnehmer in vollem Umfang zu ersetzen.
- Die Dauer des Anspruchs der Auftraggeber an der Nutzung der optional gebuchten Ausrüstungsgegenstände beschränkt sich auf die Dauer des Engagements nach Ziffer 10 dieser AGB.
- Die Auftraggeber haften umfassend füreinander, sodass gegebenenfalls die Zahlung des Gesamtbetrags des Auftrags von nur einer Partei der Auftraggeber zu erbringen bzw. zu übernehmen ist.
- 19. Höhere Gewalt
- Der Auftragnehmer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
- 20. Datenschutz
- Alle persönlichen Daten und Informationen der Auftraggeber, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden vom Auftragnehmer streng vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten der Auftraggeber vor unbefugtem Zugriff.
- Die Auftraggeber erteilen ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, dass der Auftragnehmer die von den Auftraggebern übermittelten personenbezogenen Daten und Informationen elektronisch in maschinenlesbarer Form speichert und für die vorausgesetzten Geschäftszwecke maschinell verarbeitet.
- Lediglich die Vertragsunterlagen und das Skript der Traurede werden vom Auftragnehmer nach Erfüllung bzw. Abschluss des Auftrages archiviert. Durch ihre Unterschrift stimmen die Auftraggeber dieser Archivierung zu.
- Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Fotos, Videos und ggfls. Tonaufzeichnungen der freien Trauung bzw. Hochzeit zur Eigenwerbung auf seiner Webseite und über Social Media (Facebook, Instagram etc.) veröffentlichen darf. Sind Personen auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung selbstverständlich nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter unkenntlich gemacht (z.B. Verpixelt).
- Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie, insbesondere der Traurede, dürfen von den Auftraggebern ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Auftragnehmer vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
- 21.Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen. Verzichtserklärung
- Die Auftraggeber räumen dem Auftragnehmer unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen (freie Mitarbeiter des Auftragnehmers) erstellten Fotos, Tonaufnahmen und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein.
- Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung zum Zwecke der Werbung, unabhängig davon, ob diese Zwecke, Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsabschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschieren und/oder Montagen.
- 22.Widerrufsbelehrung
- Nur soweit der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde oder als Fernabsatzvertrag gilt, steht dem Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht wie folgt zu:
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
- Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer, Serguei Roussanov, mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung (Briefpost oder E-Mail) über den Entschluss informieren, den geschlossenen Vertrag widerrufen zu wollen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
- Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet der Auftragnehmer alle bis dahin erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages beim Auftragnehmer eingegangen ist.
- Haben die Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll (z.B. bei sehr kurzfristiger Buchung), so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag gemäß Punkt 11 dieser AGB zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
- 23. Gerichtsstand
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB der Sitz des Auftragnehmers festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Essen.
- Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.
- 24.Urheberrecht
- Die vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erstellten und/oder vorgetragenen Reden, Werke etc. unterliegen dem Schutz des deutschen Urheberrechts.
- Alle durch den Auftragnehmer im Rahmen der Gestaltung der Trauzeremonie erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts und Reden sind geistiges Eigentum des. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Insbesondere für den Inhalt der Traurede bzw. der Trauzeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber, d.h. beim Auftragnehmer.
- Inhalte der Trauzeremonie auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke der Auftraggeber genutzt werden. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung und weitere Nutzung bzw. Verwendung von Videoaufnahmen mit Ton, welche die Durchführung der Traurede bzw. Trauzeremonie durch den Auftragnehmer, vollständig oder in Teilen, enthält.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, sind Entwürfe und fertige Redetexte, die den Auftraggebern im Rahmen der Durchführung überlassen werden, nach Beendigung des Auftrags ohne weitere Aufforderung von diesen zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte und/oder die anderweitige Nutzung, auch in Teilen, ist ausdrücklich nicht gestattet.
- Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Verfremdung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, in Online-, oder Printmedien oder anderen Medien sowie eine kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.
- 25.Steuer
- Der Auftragnehmer ist selbständig tätig und beim Finanzamt Essen gemeldet.
- 26. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB`S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
- Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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